Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Vertragsbeziehungen zwischen mir und meinen Auftraggeber. Als Auftraggeber gelten sämtliche Kunden von mir, welche meine Angebote in Anspruch nehmen. Diese AGB finden uneingeschränkt Anwendung, sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich abweichende Regelungen vereinbart wurden. Die AGB werden jedem potentiellen Auftraggeber bereits mit der Offerte abgegeben und treten insoweit in Kraft als sie diese Phase betreffen. Der Auftraggeber akzeptiert mit Auftragserteilung die AGB.
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und mir. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Ich erbringe folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
Für weitere Leistungen, insbesondere in den Bereichen des Textes, der Produkt- und Formgestaltung, arbeite ich nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
Ich verpflichte mich, die mir übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Ich verpflichte mich, mir anvertrauten oder für den Auftraggeber erarbeiteten Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Urheberrechte an allen von mir geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich mir. Ich kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von mir nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. Ich bin berechtigt, meine Urheberschaft an den von mir geschaffenen Werken in einer von mir zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch mir geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von mir geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von mir geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber meine Erlaubnis einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten, usw.) kann ich ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasse ich Leistungen Dritter, welche ich für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötige.
Ich bin verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an meinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus bin ich ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von mir die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
Die Original-Druckvorlagen (Reinzeichnung, elektronische Daten, Illustrationen, Negative, Diapositive) gehören grundsätzlich mir und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung zu ermöglichen. Die Original-Druckvorlagen sind mir zurückzugeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind mir unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Mir steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis meiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.
Ich habe das Recht sämtliche Arbeiten zu veröffentlichen. Im Normalfall erst nachdem sie vom Kunden veröffentlicht wurden. Sollten Arbeiten vom Kunden nicht veröffentlicht werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Ich darf die Arbeiten sowohl Analog als auch Digital (das beinhaltet auch Social Media) veröffentlichen. Nach Absprache mit dem Kunden darf ich auch ‹Work in Progress› – kurz WIP – veröffentlichen.
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.
Mein Honorar richtet sich demnach nach Zeitaufwand und dem individuellen Stundenhonorar. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird von mir dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntgegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages für sich oder als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, habe ich Anspruch auf das Honorar gemäss vorstehenden Bestimmungen und pro rata temporis. Darüber hinaus habe ich das Recht:
Ich habe die Abrechnung auf der Grundlage der Aufwand-Checkliste und/oder der Richtofferte vorzunehmen.
Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase stelle ich eine Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung habe ich Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhalte grundsätzlich ich. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn ich meine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stelle.
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und mir unterstehen schweizerischem Recht. Soweit meine Geschäftsbedingungen nichts abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
Der Gerichtsstand ist mein Geschäftssitz.
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